Faltbehälter für Kraftstoffe

Faltbehälter für Kraftstoffe und Kohlenwasserstoffe, für befristete oder dauerhafte Lagerung. Gefaltet beanspruchen sie rund 1 % ihres Nennvolumens, sind in wenigen Stunden ausgebracht und werden im Autoklaven vulkanisiert – ohne mechanische Fuge, die versagen könnte.

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Geregelte Lagerung: vor der Bestellung klären

Die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist in Deutschland eng geregelt. Maßgeblich ist die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) mit den zugehörigen Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS). Je nach Wassergefährdungsklasse, Volumen und Standort ergeben sich Anforderungen an Rückhaltevolumen, Dichtflächen, Überwachung und Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde.

Klären Sie die für Ihren Standort geltenden Pflichten, bevor Sie auslegen – sie bestimmen Volumen, Aufstellort und die zugehörige Ausrüstung.

Warum ein Faltbehälter für diesen Einsatz

  • Transport und Aufbau: gefaltet etwa 1 % des Nennvolumens; eine Einheit mit 300 m³ steht in unter vier Stunden.
  • Keine mechanische Fuge: Heißvulkanisation im Autoklaven, ohne verschraubte Naht, die altert.
  • Produkt geschützt: geschlossene, lichtundurchlässige Membran, ohne Lichteintrag und ohne eindringendes Niederschlagswasser.
  • Rückbaubar: entleert und gefaltet lässt sich der Behälter entfernen oder versetzen.

Angaben für ein Angebot

  • Das genaue Produkt und – falls vorhanden – das Sicherheitsdatenblatt: Es bestimmt die Membran.
  • Nutzvolumen und vorgesehene Lagerdauer
  • Standort: verfügbare Fläche, vorhandene oder geplante Auffangvorrichtung
  • Befüll- und Entnahmekupplungen sowie angeschlossene Ausrüstung

Häufige Fragen

Welche Produkte können gelagert werden?

Das hängt von der Beständigkeit der Membran ab. Nennen Sie die genaue Art des Produkts und übermitteln Sie das Sicherheitsdatenblatt – ohne dieses lässt sich die Machbarkeit nicht bestätigen.

Ist ein Rückhaltevolumen erforderlich?

In den meisten Fällen ja; die erforderliche Größe ergibt sich aus den für Ihren Standort geltenden Vorgaben. Diese Frage gehört vor die Bestellung, abgestimmt mit der zuständigen Behörde.

Kann der Behälter später für Wasser genutzt werden?

Nein. Ein Behälter, der Kohlenwasserstoffe enthalten hat, wird nicht auf Wasser umgewidmet – erst recht nicht auf Wasser für den menschlichen Gebrauch.

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